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Wir möchten Sie dabei
unterstützen, die Zuzahlungsbefreiung
bei Ihrer Krankenkasse beantragen
zu können. Wer im Laufe eines Kalenderjahres
bestimmte Belastungsgrenzen erreicht,
kann sich von vielen Zuzahlungen
(z.B. Rezeptgebühr, Praxisgebühr,
10,- € Tagessatz in Kliniken, Zahnersatz,
Krankenfahrtenkosten
etc.) der Krankenkasse befreien lassen
oder sich am Jahresende die zu viel
gezahlten Beträge zurückerstatten
lassen.
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Als
"belastet" gilt:
- wer
mehr als 2 % des jährlichen
Bruttoeinkommens bzw. der
Bruttojahresrente für Zuzahlungen
ausgibt. (Bsp.: 10.000 €
Bruttojahreseinkommen =
200 € Eigenanteil bzw. Belastungsgrenze).
- bei
chronisch Kranken liegt
die Grenze bei 1 %. (Bsp.:
10.000 € Bruttojahreseinkommen
= 100 € Eigenanteil bzw.
Belastungsgrenze).
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Wie
erhalte ich die Befreiung oder Rückerstattung?
Sie
haben 2 Möglichkeiten, sich befreien
zu lassen:
1.
Sie zahlen im Laufe eines Kalenderjahres
die anfallenden Zuzahlungen und
reichen Ende des Jahres die entsprechenden
Belege bei Ihrer zuständigen Krankenkasse
ein. Bei Überschreiten Ihrer persönlichen
Belastungsgrenze erhalten Sie eine
Rückerstattung des zu viel bezahlten
Betrages.
2.
Sie zahlen des fälligen Betrag über
1% bzw. 2 % Ihres Bruttojahreseinkommens
vorab an Ihre Krankenkasse und sind
dadurch für das laufende Kalenderjahr
von den Zuzahlungen befreit.
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Welche
Belege muss ich bei meiner Krankenkasse
vorlegen?
- Nachweis
über das Bruttojahreseinkommen, z. B. Rente, Arbeitsentgelt,
Krankengeld, Einnahmen aus
Kapitalvermögen, Vermietung,
Verpachtung etc.
| Das
Bruttoeinkommen ist als Familieneinkommen
zu verstehen. Es errechnet sich
aus dem Bruttoeinkommen aller Angehörigen,
die mit Ihnen in einem gemeinsamen
Haushalt leben. Dann können von
diesem Bruttoeinkommen ein oder
mehrere Freibeträge abgezogen werden. Für
den ersten im gemeinsamen Haushalt
lebenden Angehörigen z. B. Ehegatten:
4599,- €, für jeden weiteren im
gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen
(z. B. Kinder): 7008,- € bei gemeinsamen
Kindern, sonst 3504,- €.
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| Beispiel:
Ehepaar, gemeinsames
Jahresbruttoeinkommen:
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20.000,00 €
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| minus
Freibetrag Ehegatte:
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./.
4599,00 €
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| für Zuzahlung berücks.
Einkommen:
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15401,00
€
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| davon
2 %-Zuzahlungsgrenze:
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308,02 €
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| Fazit: Sie zahlen für
sich und Ihren Ehegatten maximal
308,02 € Zuzahlungen; danach können
Sie sich befreien lassen und Ihre
Krankenkasse übernimmt alle weiteren
Zuzahlungen.
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| (Alle genannten Freibeträge
sind derzeit gültig und können sich
im nächsten Jahr ändern.)
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- Bei chronischer
Krankheit ist ein ärztlicher
Nachweis erforderlich. Als chronisch
krank gilt, wer wegen derselben
schwerwiegenden Krankheit in
Dauerbehandlung ist.
- Zuzahlungsbelege:Auch hier
werden die "Familienzuzahlungen"
betrachtet, d. h. es werden
Ihre Zuzahlungen und die Ihrer
Angehörigen, die mit Ihnen im
gemeinsamen Haushalt leben,
zusammengerechnet. Lassen Sie
sich für jede von Ihnen geleistete
Zuzahlung einen Beleg geben
und sammeln sie diese.
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Die Befreiung gilt immer für
ein Kalenderjahr; im darauffolgenden
Jahr muss sie neu beantragt werden.
Wir drucken Ihnen selbstverständlich
jederzeit und kostenlos eine Übersicht
Ihrer Arzneimittelzuzahlungen aus,
die Sie bei uns geleistet haben.
Für weitere Informationen stehen
wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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Checkliste
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Antrag
auf Erstattung
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Wir
haben die Checkliste
und den Antrag an Ihre
Krankenkasse als pdf- -Dokument
zum Anschauen, Speichern
oder Ausdrucken hinterlegt.
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Bitte
klicken Sie zum Öffnen
dieses -Dokumentes
die Checkliste bzw.
den Antrag an.
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