Sarah Sauer e.Kfr.

Oberer Markt 4, 54497 Morbach

Tel. 06533-5196 - Fax 06533-2663

E-Mail:info[at]apotheke-morbach.de

Hier erhalten Sie Informationen zum QMS-Zertifikat.

Wir führen das Qualitäts-Zertifikat der Landesapothekerkammer.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuzahlungen von der Krankenkasse zurückfordern

 

 |Informationen zur Zuzahlungsbefreiung||Checkliste und Antrag an die Krankenkasse|

 

Informationen zur Zuzahlungsbefreiung

 

Wir möchten Sie dabei unterstützen, die Zuzahlungsbefreiung bei Ihrer Krankenkasse beantragen zu können.
Wer im Laufe eines Kalenderjahres bestimmte Belastungsgrenzen erreicht, kann sich von vielen Zuzahlungen (z.B. Rezeptgebühr, Praxisgebühr, 10,- € Tagessatz in Kliniken, Zahnersatz, Krankenfahrtenkosten etc.) der Krankenkasse befreien lassen oder sich am Jahresende die zu viel gezahlten Beträge zurückerstatten lassen.
 

 

 

Als "belastet" gilt:

  • wer mehr als 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens bzw. der Bruttojahresrente für Zuzahlungen ausgibt. (Bsp.: 10.000 € Bruttojahreseinkommen = 200 € Eigenanteil bzw. Belastungsgrenze).
  • bei chronisch Kranken liegt die Grenze bei 1 %. (Bsp.: 10.000 € Bruttojahreseinkommen = 100 € Eigenanteil bzw. Belastungsgrenze).
 

 

Wie erhalte ich die Befreiung oder Rückerstattung?

Sie haben 2 Möglichkeiten, sich befreien zu lassen:

1. Sie zahlen im Laufe eines Kalenderjahres die anfallenden Zuzahlungen und reichen Ende des Jahres die entsprechenden Belege bei Ihrer zuständigen Krankenkasse ein. Bei Überschreiten Ihrer persönlichen Belastungsgrenze erhalten Sie eine Rückerstattung des zu viel bezahlten Betrages.

2. Sie zahlen des fälligen Betrag über 1% bzw. 2 % Ihres Bruttojahreseinkommens vorab an Ihre Krankenkasse und sind dadurch für das laufende Kalenderjahr von den Zuzahlungen befreit.

 

 

 Welche Belege muss ich bei meiner Krankenkasse vorlegen?

  • Nachweis über das Bruttojahreseinkommen, z. B. Rente, Arbeitsentgelt, Krankengeld, Einnahmen aus Kapitalvermögen, Vermietung, Verpachtung etc.

Das Bruttoeinkommen ist als Familieneinkommen zu verstehen. Es errechnet sich aus dem Bruttoeinkommen aller Angehörigen, die mit Ihnen in einem gemeinsamen Haushalt leben. Dann können von diesem Bruttoeinkommen ein oder mehrere Freibeträge abgezogen werden.
Für den ersten im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen z. B. Ehegatten: 4599,- €, für jeden weiteren im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen (z. B. Kinder): 7008,- € bei gemeinsamen Kindern, sonst 3504,- €.

Beispiel:

Ehepaar, gemeinsames Jahresbruttoeinkommen:

20.000,00 €

minus Freibetrag Ehegatte:

./. 4599,00 €

für Zuzahlung berücks. Einkommen:

15401,00 €

davon 2 %-Zuzahlungsgrenze:

308,02 €

Fazit: Sie zahlen für sich und Ihren Ehegatten maximal 308,02 € Zuzahlungen; danach können Sie sich befreien lassen und Ihre Krankenkasse übernimmt alle weiteren Zuzahlungen.

(Alle genannten Freibeträge sind derzeit gültig und können sich im nächsten Jahr ändern.) 

  •  Bei chronischer Krankheit ist ein ärztlicher Nachweis erforderlich. Als chronisch krank gilt, wer wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung ist.
  • Zuzahlungsbelege:Auch hier werden die "Familienzuzahlungen" betrachtet, d. h. es werden Ihre Zuzahlungen und die Ihrer Angehörigen, die mit Ihnen im gemeinsamen Haushalt leben, zusammengerechnet. Lassen Sie sich für jede von Ihnen geleistete Zuzahlung einen Beleg geben und sammeln sie diese.
 

 

Die Befreiung gilt immer für ein Kalenderjahr; im darauffolgenden Jahr muss sie neu beantragt werden.

Wir drucken Ihnen selbstverständlich jederzeit und kostenlos eine Übersicht Ihrer Arzneimittelzuzahlungen aus, die Sie bei uns geleistet haben.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

[zurück zum Seitenanfang]

 

Checkliste

Antrag auf Erstattung

Wir haben die Checkliste und den Antrag an Ihre Krankenkasse als pdf--Dokument zum Anschauen, Speichern oder Ausdrucken hinterlegt.

Bitte klicken Sie zum Öffnen dieses -Dokumentes die Checkliste bzw. den Antrag an.

Sie benötigen zum Ansehen und Ausdrucken des pdf-Formulars den Adobe Acrobat Reader. Falls Sie dieses Programm nicht installiert haben sollten, steht es Ihnen  h i e r kostenlos zum Download bereit.

 

[zurück zum Seitenanfang]

 

  [zurück zur Übersicht unser Leistungen]

(C) 2008 - 2012 Apotheke am Oberen Markt

4stats